-Strahlungswärme (RPP) nach ASTM F1939: Bekleidungsstoffe müssen ihre Strahlenschutzleistung bestimmen und einen RPP-Wert von mindestens 7 aufweisen.
Flammbeständigkeit nach ASTM D6413/D6413M: Bekleidungsgewebe müssen ihre Strahlenschutzleistung ermitteln und einen RPP-Wert von mindestens 7 aufweisen.
Gewebe, Futterstoffe, Schriftzüge und andere Materialien, die bei der Herstellung verwendet werden (einschließlich Etiketten, Futter, Polsterungen, Verstärkungen, Besätze, Schnallen, Embleme, Patches und mit Ausnahme von Velcro-Verschlüssen, Gummibändern, Einlegeflächen, die nicht mit der Haut in Berührung kommen) müssen einzeln auf Flammbeständigkeit analysiert werden und dürfen keine Karbonisierungslänge von mehr als 100 mm aufweisen, dürfen keine Nachverbrennung von mehr als 2 Sekunden haben und dürfen nicht schmelzen oder absinken.
Für den Fall, dass die Proben nicht groß genug sind, um die Größenanforderungen zu erfüllen, muss ihre Flammbeständigkeit wie durch die Prüfung angegeben analysiert werden und sie dürfen nicht vollständig verbraucht werden, dürfen keine Restflamme von mehr als 2 Sekunden haben und dürfen nicht schmelzen oder absinken.
-Hitzebeständigkeit nach ASTM F2894: Gewebe, Einlagestoffe, Winterfutter und Kragenfutter müssen einzeln den Hitzebeständigkeitstest bestehen und dürfen in keine Richtung um mehr als 10 % schrumpfen.
-Gewebe, Einlagestoffe, Winterfutter, Schriftzüge und andere bei der Herstellung verwendete Materialien (Polsterungen, Verstärkungen, Etiketten, Manschetten, Kragen, Verschlüsse, Posamenten, Schnallen, Embleme und Aufnäher, ausgenommen Klettverschlüsse und elastische Verschlüsse, die nicht in direktem Kontakt mit der Haut stehen) müssen einzeln hitzebeständig sein und dürfen nicht schmelzen, einsinken, sich trennen oder entzünden. Bei Stoffen können sie außerdem nicht verkohlt werden
-Alle Bekleidungsanpassungen sollten einzeln auf Hitzebeständigkeit analysiert werden , ohne dass sie aufleuchten oder ihre Funktionalität verlieren können.
-Gesamtwärmeverlust gemäß ASTM F1868: Das Material/die Verbindung, die für Wildniskleidung verwendet wird, unabhängig von warmer Kleidung und Winterfutter, sollte auf den Gesamtwärmeverlust analysiert werden und sollte nicht weniger als 500 W/m2 betragen
-Reißfestigkeit nach ASTM D1424: Durchbrochene Gewebe, Kragenfutter und Winterfutter müssen individuell die Reißfestigkeit mit einem Mindestwert von 22N erfüllen.
-Berstfestigkeit nach ASTM D3787 Bei Strickwaren wird die Berstfestigkeit bestimmt und muss einen Mindestwert von 225N haben
-Die Dimensionsstabilität nach AATCC TM 135 Durchbrochene Gewebe, Winterfutter und Kragenfutter bestimmen individuell die Schrumpffestigkeit. Das Ergebnis darf in keiner Richtung mehr als 5 % betragen.
-Bruchfestigkeit nach ASTM D5034: Das Gewebe muss die Bruchfestigkeit mit mindestens 225N erfüllen
-Nahtfestigkeit gemäß ASTM D1683/D1683M: Für Nähte von durchbrochener Bekleidung oder mindestens einem der durchbrochenen Gewebe muss die Mindestnahtfestigkeit 315 N in den Hauptnähten und 225 N in den Nebennähten betragen.
Beim Einnähen von Strickwaren muss die Festigkeit der Naht mindestens 180 N betragen
Für den Fall, dass die Festigkeit der Gewebe geringer ist als die Festigkeit der Naht, gilt die Bruchfestigkeit der Naht als akzeptabel, sofern das Gewebe ohne Nahtversagen unterhalb der anwendbaren Kräfte reißt.
-Schmelztemperatur des Nähgarns nach ASTM D7138: Die Schmelztemperatur eines jeden Nähgarns muss auf mindestens 260ºC bestimmt werden
-Nähgarnbruchfestigkeit nach ASTM D2256/D2256: Die Bruchfestigkeit eines Nähgarns muss anhand der Anforderungen der folgenden Tabelle bestimmt werden: