DESIGN
Allgemeine Anforderungen gemäß EN ISO 13688 zusätzlich zu denen, die speziell für diese Norm gelten.
Schutzkleidung muss den Rumpf, den Hals, die Arme bis zu den Handgelenken und die Beine bis zu den Knöcheln bei nicht-brandbedingten Such- und Rettungseinsätzen schützen.
Schutzkleidung sollte aus Materialien bestehen, die gegen versehentliche Brände resistent sind. Darüber hinaus muss sie dem Benutzer Schutz vor Wetterbedingungen, rauen Oberflächen sowie mechanischer Festigkeit und Sichtbarkeit bieten.
Kleidung kann die Bewegungen des Trägers nicht einschränken.
Wenn ein zweiteiliger Außenanzug Schutz bietet, muss die Jacke jederzeit über die Hose und vor jeder Bewegung getragen werden.
Die Taschen müssen sich vollständig schließen können. Die Klappen müssen genäht sein oder die Tasche schließen können. Die Maße dieser Klappen sind 20 mm breiter als die Öffnung (jeweils 10 mm auf jeder Seite), um zu verhindern, dass die Klappe in die Tasche gelangt.
Reißverschlüsse sollten außen am Kleidungsstück eine Schutzklappe haben. Im Fall von Knöpfen beträgt ihr maximaler Abstand 150 mm. Im Fall von Reißverschlüssen müssen sie abgeschlossen werden können, wenn sie vollständig geschlossen sind.
Die Ärmel und der Hosenuntergang sollten keine Säume haben. Sie können Seitenöffnungen haben, die eine Möglichkeit zum Verschließen haben, und sowohl die Öffnung als auch der Verschluss müssen abgedeckt sein.
Schutzkleidung muss keine scharfen Kanten, Rauheit oder Vorsprünge aufweisen, die den Träger verletzen könnten.
Der Kragen des Kleidungsstücks sollte gerade bleiben, wenn er um den Hals geschlossen ist, und leicht geöffnet werden können.