| TEST METHODE |
TEST STANDARD |
BESCHREIBUNG |
ANFORDERUNGEN |
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DIMENSIONSSTABILITÄT |
ISO 5077 |
% Schrumpfung nach Waschzyklen gemäß den Anweisungen des Stoffherstellers. Standardmäßig mindestens 5 Zyklen. |
Offener Stoff Max. ± 3 % Kette/Schuss
Gestrickter Stoff maximal ± 5 % Länge/Breite |
| BEGRENZTE FLAMMENAUSBREITUNG |
ISO 15025
Methode A und B |
Original- und vorbehandelter Stoff:
Jedes Bauteilmaterial, die Bereichsmarkierungen, retroreflektierende und fluoreszierende Materialien mit Ausnahme der Hardware werden separat getestet
Anwendung der 10″-Flamme senkrecht zum Gewebe (Verfahren A) |
Keine Proben dürfen oben oder an den Rändern entzünden, ohne flammende oder geschmolzene Ablagerungen; keine Löcher größer oder gleich 5 mm, außer einer inneren Schicht, die für andere Anwendungen als Flammenschutz verwendet wird; Nachzünd- und Nachleuchtzeit ≤ 2 s (Nachlumineszenz gilt nicht als Restglühen ohne Verbrennung im verkohlten Bereich wie in ISO 15025) |
| Original- und vorbehandelter Stoff:
Zusammengebautes Material
Flammenauftrag am Rand des Stoffes mit 10″ Saum. (Verfahren B). Dieser Test wird auch nach der maximalen Anzahl von Reinigungsverfahren durchgeführt, die vom Hersteller angegeben ist. |
Keine Exemplare sollten nach oben oder an den Rändern entzünden, ohne zu verbrennen oder geschmolzene Trümmer; Nach-Zündung und Nach-Lumineszenz ≤ 2” (Nach-Lumineszenz gilt als Restglühen ohne Verbrennung im verkohlten Bereich gemäß ISO 15025)
Die verkohlte Länge muss gemäß ISO 15025 Anhang C ≤ 100 mm betragen |
| ZUGFESTIGKEIT |
ISO 13934-1 |
Vorbehandelter Stoff. |
≥ 600 N Kette/Schuss |
| TEARRESISTENZ |
ISO 13937-2
oder Methode B (ISO 4674-1) für beschichtete Stoffe |
Vorbehandelter Stoff. |
≥ 25 N Kette/Schuss |
| HAUPTNAHTFESTIGKEIT |
ISO 13935-2 |
Vorbehandelter Stoff. |
Nahtfestigkeit
≥ 300 N |
| HITZEBESTÄNDIGKEIT
Vom Grundstoff und den Besatzungen nah an der Haut bis hin zu retroreflektierenden und/oder fluoreszierenden Materialien |
ISO 17493 |
Vorbehandeltes Gewebe, 5 Minuten lang 260 ºC unterzogen. |
Keine Schicht kann entzündet werden. Keine Schicht kann schmelzen oder tropfen.
Schrumpfung ≤ 10 % bei 260 ºC. |
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HITZEBESTÄNDIGKEIT
Retroreflektierend und fluoreszierend |
ISO 17493 |
Vorbehandeltes Gewebe wird behandelt
180 ± 5 °C für 5 Minuten ± 15 Sekunden |
Sie muss die Sichtbarkeitsanforderungen erfüllen: ISO 20471:2013 6.2.2-6.2.3 oder 6.2.4 sowie die Farbleistungsanforderungen von ISO 20471:2013 5.1. |
| HITZEBESTÄNDIGKEIT
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ISO 17493 |
Vorbehandelter Stoff
Standard: 5 Minuten ± 15 Sekunden Belichtung bei 260 ± 5 °C
Fluoreszierende und retroreflektierende Materialien: 5 Minuten ± 15 Sekunden Belichtung bei 260 ± 5 °C
Verschlüsse, Befestigungselemente und andere Materialien, die nicht mit der Haut in Kontakt stehen: Belichtung für 5 Minuten ± 15 Sekunden bei 180 ± 5 °C |
Keine Schicht kann > 10 % schmelzen, tropfen, entzünden oder zusammenziehen und dabei funktionsfähig bleiben. |
| HITZEBESTÄNDIGKEIT
NÄHGARN |
ISO 3146 |
Heißplattenmethode
Separate Stichprobe |
Nicht bei 260 ºC schmelzen |
| STRAHLUNGSWÄRME |
ISO 6942
Methode B |
Originales und vorbehandeltes Material
Wärmeflussdichte: 20 kW/m² |
TF ≤ 70 % |
| RHTI24 ≥ 11 s |
| RHTI24 – RHTI12 ≥ 4 s |
| WASSERDAMPFBESTÄNDIGKEIT |
ISO 11092 |
Originalstoff, Heizplatte |
Ret ≤ 10 m2Pa/W |
| THERMISCHER WIDERSTAND |
ISO 11092 |
Originalstoff, Heizplatte |
RCT ≤ 0,055 m2K/W |
| RETRO-REFLEKTIVE/FLUORESZIERENDE LEISTUNG |
ISO 20471 |
Originalstoff
Nach Xenotest
Nach der Reinigung |
Die photometrische Leistung des rückreflektierenden Teils oder des kombinierten Leistungsmaterials ist gemäß ISO 20471:2013 zu bestimmen. 7.3. Der Mindestkoeffizient für neues retroreflektierendes Material oder kombiniertes Leistungsmaterial sollte gemäß ISO 20471:2013, Tabelle 4 oder 5, je nach Anwendung, entsprechen. |
| Das kombinierte/fluoreszierende Leistungsmaterial muss die Anforderungen von ISO 20471:2013, 5.1, 5.2 und 7.5.1 für die Farbleistungsanforderungen des neuen Materials nach Xenontests und nach der Reinigung erfüllen. |
| ABRIEBFESTIGKEIT |
ISO 12947-2 |
Kraft 12 kPa |
≥ 20.000 Zyklen |
| SICHERHEIT |
ISO 13688 Absatz 4.2 |
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Das Material darf keine toxischen, krebserregenden, mutogenen, allergenen oder giftigen Stoffe zur Vermehrung oder anderweitig schädliche Substanzen freisetzen. |